Gebührenordnung Sporthalle Greiffenberg 2.0

Stand 18.11.2023

Entgeltordnung Sportstätten Kerkower SC

 

Entgeltordnung für die Nutzung der Sporthalle Greiffenberg 2.0

 

Höhe der Entgelte in Abhängigkeit vom Nutzer und dem Nutzungszweck

 

§ 1

Grundsätze

Der Kerkower SC möchte mit der Nutzung der Sporthalle Greiffenberg 2.0 ausdrücklich die Sport- und Jugendaktivitäten in der Region fördern und wünscht sich die Entwicklung neuer Sportgruppen (gern verschiedener Sportarten) innerhalb des Vereins. Interessierte können sich hierzu gerne an den Vereinsvorstand des Kerkower SC wenden.

 

Weiteres:

- die Nutzung für städtische Schulen und Kindertagesstätten ist grundsätzlich frei

- Schuldner der Gebühren sind der Veranstalter und der Antragsteller. Mehrere Zahlungspflichtige haften als Gesamtschuldner

- die Gebühren umfassen die Nutzung des Foyers, der sanitären Einrichtungen, Umkleideräume und der Sportfläche

- die Gebühren werden inklusive Heizung, Strom, Wasser, Abwasser erhoben

- die üblichen Reinigungskosten sind in den Gebühren enthalten

- jeder Nutzer hat eigenständig auf die Gewährleistung der Sauberkeit in der Halle zu achten. Besondere und mutwillige Verschmutzungen werden ggf. in Rechnung gestellt

- bei Ganztags- bzw. Wochenendveranstaltungen erfolgt eine gesonderte Reinigung der Halle und der Nebenräume durch eine vom Kerkower SC zu beauftragende Fachfirma. Die Kosten dafür werden dem Nutzer zusätzlich nach Vereinbarung in Rechnung in gestellt.

- es wird jeweils eine Stundengebühr (1 Std./60min) erhoben. Die Abrechnung erfolgt je angefangener halber Stunde. Jede angefangene halbe Stunde wird berechnet.

- für jede Nutzung (auch Serientermine möglich) wird eine Nutzungsvereinbarung abgeschlossen

- bei regelmäßig wiederkehrenden Terminen wird eine Dauernutzungsvereinbarung, jeweils zunächst befristet bis maximal einem Jahr, geschlossen

- mit Abschluss eines jeden Nutzungsvertrages erfolgt die Zahlung einer Kaution in Höhe von 250 € auf das Vereinskonto

- die Zahlung der erhobenen Gebühren erfolgt erst auf Grundlage eines abgeschlossenen Nutzungsvertrages und ausschließlich per Überweisung auf das Vereinskonto

- für die Nutzung der angrenzenden Billardräume erfolgt eine gesonderte Vereinbarung. Der örtliche Billardverein SG Greiffenberg soll nach aktuellen Stand vorrangiger/alleiniger Nutzer sein.

 

§ 2

Nutzungsentgelte

a)

Schulsport durch nicht-städtische Schulträger bzw. Kindertagesstätten:

- bis zu 4h:   10 €/Stunde                                  

- mehr als 4h/Tag:   100 €/Tag

 

b)

gemeinnützige Sportträger / gemeinnützige Vereine im Jugendbereich (Sportgruppen unter 18 Jahre:

- bis zu 4h:   15 €/Stunde                                  

- mehr als 4h/Tag:   120 €/Tag

 

c)

gemeinnützige Sportträger / gemeinnützige Vereine im Erwachsenenbereich (Sportgruppen über regelmäßig 18 Jahre):

- bis zu 4h:   25 €/Stunde                                  

- mehr als 4h/Tag:   200 €/Tag

 

d)

nicht vereinsgebundene, private Veranstaltungen
Für Kinder:

- bis zu 4h:   30 €/Stunde                                  

- mehr als 4h/Tag:   250 €/Tag

Für Erwachsene:

- bis zu 4h:   50 €/Stunde                                  

- mehr als 4h/Tag:   400 €/Tag

 

e)

kommerzielle Nutzungen

- bis zu 4h:   100 €/Stunde

- mehr als 4h/Tag:   600 €/Tag

 

§ 3

Küchennutzung

Im Turnhallengebäude befindet sich eine voll funktionstüchtige Küche.

Bei Nutzung dieser Küchen werden grundsätzlich 5€/Stunde zusätzlich zu der Gebühr nach § 2 erhoben.

(steht derzeitig nicht zur Verfügung)

 

§ 4

Schadensfall

Im Schadensfall hat der Nutzer/Veranstalter Schadensersatz zu leisten. Veranstalter ist im Zweifelsfall derjenige, der die Nutzung angemeldet hat. Er haftet gegenüber dem Kerkower SC auch für die Entrichtung der festgesetzten Entgelte und die Einhaltung der Sporthallenordnung.

 

Bei jedem Schadenfall hat eine unverzügliche Mitteilung an den Sporthallen-Verantwortlichen des Kerkower SC zu erfolgen:


Sören Kalz (kommissarisch)
0174/9018058

 

§ 5

kommerzielle Nutzung

Der Veranstalter hat für die beantragte Veranstaltung im erforderlichen Fall den Hallenschutzbelag sowie die Möblierung (Bestuhlung, Tische etc.) usw. unter Anleitung der beauftragten Person des Kerkower SC vorzunehmen. Gleiches gilt für den Abbau. Für entstandene Schäden gilt § 4 dieser Gebührenordnung. Die Zustimmung des Eigentümers (Stadt Angermünde) ist Voraussetzung.

 

§ 6

Ausfall/Absage von Nutzungen

 

Die Absage von Veranstaltungen hat beim Kerkower SC unverzüglich nach Bekanntwerden

 

per Mail an: ksc-sporthalle@web.de

sowie per Telefon: 0174/9018058

 

zu erfolgen:

 

Bezüglich anfallender Stornogebühren gilt:

 

für sportliche Nutzungen nach § 2 a, b und c dieser Gebührenordnung:

Absage:

- bis 3 Tage vor der Nutzung:  ohne Stornogebühren

- bis 1 Tag vor der Nutzung:  50 % der anfallenden Gebühren

- am Tag der Nutzung:   100 % der anfallenden Gebühren

 

für private und kommerzielle Nutzungen nach § 2 d und e dieser Gebührenordnung:

Absage:

 - bis 14 Tage vor der Nutzung:   ohne Stornogebühren

- bis 1 Tag vor der Nutzung:  50 % der anfallenden Gebühren

- am Tag der Nutzung:  100 % der anfallenden Gebühren

 

§ 7

Anpassungsklausel

Der Kerkower SC behält sich die jährliche Anpassung dieser Gebührenordnung nach Maßgabe anfallender Betriebskosten sowie der Auslastung der Sporthalle vor.

 

§ 8

Inkrafttreten

Diese Gebührenordnung tritt am 01.01.2024 in Kraft und gilt bis auf weiteres. Sie wurde durch den Vorstand des Kerkower SC am 18.11.2023 beschlossen.

 

 

gez. Sören Kalz

Vorsitzender

Kerkower SC